Unfallersatzwagen
Haben Sie eine Unfall erlitten, den Sie nicht selbst verursacht haben?
Dann rufen Sie uns unter unserer 24 Stunden Servicenummer: 01805-952257 an.
Wir stellen Ihnen Ihr Unfallersatzfahrzeug gerne nach Absprache bundesweit zu. Folgende Informationen beachten Sie bitte vor Anmietung des Unfallersatzwagens:
Ersatzwagenanspruch
Die Mietkosten gehören nach ständiger Rechtssprechung zu jenem Aufwand, den der Schädiger oder seine Versicherung nach §249 Abs.2 BGB ersetzen muss. Voraussetzung ist allerdings ein täglicher Fahrbedarf von 20 km.
Dauer der Unfallersatz Anmietung
Falls Ihr Fahrzeug noch betriebs- und verkehrssicher nach dem Unfall ist, so haben Sie für die im Unfallgutachten aufgeführten Arbeitstage Anspruch auf einen Ersatzwagen. Bedenken Sie dabei, dass Sie Ihre Aufträge an Gutachter, Abschleppdienst, Reparaturwerkstatt u.s.w. selber vergeben dürfen und nicht von anderen Personen oder Organisationen ( z.B. Versicherung des Schädigers) vorgegeben werden dürfen.
Falls Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr betriebs- und verkehrssicher ist, dann haben Sie sofort nach dem Unfall Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug und zwar so lange, bis Ihr eigenes Fahrzeug fertig repariert ist.
Die Mietzeit von der Ersatzteilbestellung bis zur Lieferung derselben und die damit verbundenen Mehrkosten trägt die gegnerische Versicherung.
Falls Sie weitere Fragen zum Thema Unfallersatz haben, sind wir Ihnen gerne behilflich. Diese Information kann und soll natürlich nicht eine fachkundige Rechtsberatung bei einem Anwalt Ihrer Wahl ersetzen.
